Digitale Sicherheit im Mittelstand: Ein Leitfaden zu aktuellen EU-Gesetzgebungen und ihrer praktischen Umsetzung

Mittelständische Unternehmen in der EU stehen vor neuen Herausforderungen, da sich die rechtlichen Anforderungen an die digitale Sicherheit und den Datenschutz ständig weiterentwickeln. Diese Veränderungen sind nicht nur eine Reaktion auf die zunehmende Digitalisierung in allen Geschäftsbereichen, sondern auch auf die steigenden Risiken im Cyberspace. Es ist für Unternehmen unerlässlich, sich mit diesen neuen Gesetzgebungen vertraut zu machen, um Compliance sicherzustellen und das Vertrauen ihrer Kunden und Geschäftspartner in ihre digitalen Operationen zu stärken.

Hier eine ausführlichere Darstellung der einzelnen Gesetze und mögliche Umsetzungsschritte für mittelständische Unternehmen:

  1. Digital Operational Resilience Act (DORA):
    • Ziel: Verbesserung der Betriebsstabilität im Finanzsektor durch Sicherstellung hoher Standards in der Informationssystem-Sicherheit und im operationellen Risikomanagement.
    • Umsetzung für Mittelständler:
      • Überprüfung und Anpassung von Sicherheitsstrategien und Risikomanagement-Systemen.
      • Einführung von Geschäftskontinuitätsplänen und Widerstandstests gegen Cyberangriffe.
      • Prüfung und Regelung der Beziehungen zu externen ICT-Dienstleistern​ .
  2. Network and Information Security Directive 2 (NIS2):
    • Ziel: Harmonisierung und Stärkung der Cybersicherheit, insbesondere durch Erweiterung des Anwendungsbereichs und strengere Sicherheitsanforderungen.
    • Umsetzung für Mittelständler:
      • Identifizierung der unter die Richtlinie fallenden Dienste und Aktivitäten.
      • Überarbeitung von Sicherheitskontrollen, Risikomanagement und Incident-Response-Policies.
      • Einbeziehung neuer Sicherheitskontrollen in Verträge mit Lieferanten, um das Risiko in der Lieferkette zu adressieren.
  3. Cyber Resilience Act (CRA):
    • Ziel: Sicherstellung strenger Sicherheitsstandards für Produkte mit digitalen Elementen.
    • Umsetzung für Mittelständler:
      • Durchführung von Cyber-Risikobewertungen vor Markteinführung neuer Produkte.
      • Implementierung von Maßnahmen für Schwachstellenmanagement und Patch-Management.
      • Einhaltung der Konformitätsbewertungsverfahren und Anpassung der Produktzertifizierungen.
  4. EU Data Act:
    • Ziel: Verbesserung des Zugangs zu und des Umgangs mit Daten im EU-Markt.
    • Umsetzung für Mittelständler:
      • Überprüfung und Anpassung der Datenzugriffs- und -teilungspraktiken.
      • Sicherstellung, dass Verträge und Praktiken den neuen Anforderungen entsprechen.
      • Berücksichtigung der Möglichkeiten, die sich durch verbesserten Zugang zu Daten ergeben, z.B. in der Produktentwicklung und im Kundenservice​.
  5. KRITIS-Dachgesetz (spezifisch für Deutschland):
    • Ziel: Stärkung der Sicherheit und Resilienz kritischer Infrastrukturen.
    • Umsetzung für Mittelständler:
      • Überprüfung, ob das Unternehmen unter die KRITIS-Regelungen fällt.
      • Einführung umfassender Sicherheitsmaßnahmen, inklusive Risikomanagement und Incident-Response-Pläne.
      • Registrierungspflicht und Meldepflichten für Sicherheitsvorfälle beachten​.

Für mittelständische Unternehmen ist es wichtig, diese Gesetzgebungen nicht nur als regulatorische Hürden zu sehen, sondern auch als Chance, ihre Systeme zu stärken und sich gegen zunehmende Cyber-Bedrohungen zu wappnen. Dies erfordert oft eine sorgfältige Analyse der bestehenden Prozesse und Systeme sowie Investitionen in Technologie und Schulungen. Die Zusammenarbeit mit Fachexperten und die Nutzung von Beratungsdienstleistungen können ebenfalls hilfreich sein, um eine effektive Compliance-Strategie zu entwickeln und umzusetzen.

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